Bauprojekte, Pflegemaßnahmen oder Fällungen erfordern eine vorausschauende Berücksichtigung der natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben – insbesondere der §§ 39 und 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Ich prüfe für Sie umfassend, ob Ihr geplantes Vorhaben – seien es stark eingreifende Maßnahmen an Bäumen oder Vorhaben an Bauwerken wie Umbau oder Rückbau – mit den gesetzlichen Artenschutzbestimmungen vereinbar ist.
Dabei erfasse ich vorhandene Lebensstätten und Besatz durch besonders und streng geschützte Tierarten, bewerte mögliche Auswirkungen und entwickle erforderliche Schutzmaßnahmen.
Mein Ziel ist es, Ihnen Rechtssicherheit, eine klare Entscheidungsgrundlage sowie praktikable Lösungswege zu bieten, um den gesetzlichen Artenschutz und Ihr Vorhaben bestmöglich miteinander in Einklang zu bringen.



