Bei Schädigungen von Schutz- und Gestaltungsgrün – seien es Bäume, Sträucher, Hecken oder Formgehölze – ist die objektive Ermittlung des entstandenen Sachwerts entscheidend für eine rechtssichere Schadensregulierung.
Nach dem Sachwertverfahren der anerkannten Methode Koch, die höchste juristische Standards erfüllt und den Wert auf Basis der Herstellungskosten bemisst, ermittle ich für Sie den individuellen monetären Wert Ihrer beschädigten Gehölze – fachlich fundiert und nachvollziehbar.
Unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren – darunter Alter und Vitalität, mögliche Vorschäden, die anzunehmende Lebenserwartung am Standort sowie die Bewertung der Funktionsminderung – können sowohl Teilschäden als auch Totalschäden transparent berechnet und belegt werden.
Dank meiner Sachkompetenz profitieren Sie von einer unabhängigen, professionellen Wertermittlung, die Ihnen bei Schadensregulierungen, Versicherungsfällen, Gutachterverfahren oder gerichtlichen Auseinandersetzungen als belastbare Entscheidungsgrundlage dient.



